Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Verantwortliche (denen Arbeitsschutzaufgaben übertragen sind) verfügen über Grundwissen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie ihre Aufgaben. Dazu gehören auch Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen.
  • Beschäftigte verfügen über das erforderliche Grundwissen zum Arbeitsschutz in ihrem Tätigkeitsbereich und können es umsetzen.
  • Es ist sichergestellt, dass die benannten Beauftragten ausreichend qualifiziert sind (zum Beispiel Ausbildung, Zusatzqualifikationen, Zertifikate).