Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist im Betrieb verantwortlich festgelegt, wer die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung absichert und organisiert.
  • Der Arbeitgeber hat an einer Informations- und Motivationsmaßnahme teilgenommen.
  • Die Fristen für die Fortbildung des Arbeitsgebers im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells sind festgelegt.
  • Die im Rahmen der alternativen Betreuung notwendigen Aufgaben des Betriebsarztes/ der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ermittelt und vom Arbeitgeber mit Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich vereinbart (zum Beispiel Betreuungsvertrag).
  • Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist schriftlich bestellt (zum Beispiel Betreuungsvertrag).
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt die Anforderungen (Qualifikation) und verfügt über die erforderliche Fachkunde.
  • Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ist schriftlich bestellt (zum Beispiel Betreuungsvertrag).
  • Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin verfügt über erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde.
  • Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen ihre im Rahmen der alternativen Betreuung vereinbarten Aufgaben sachgerecht wahr.
  • Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben ihre Berichte erstellt.
  • Die im Rahmen der alternativen Betreuung vereinbarten Einsatzzeiten/ Betreuungsanlässe des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden eingehalten.
  • Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten zusammen.