Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist im Betrieb verantwortlich festgelegt, wer die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung absichert und organisiert.
  • Art, Umfang und Anlässe für den Einsatz des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind entsprechend der im Betrieb konkret vorliegenden Gefährdungen ermittelt und vom Arbeitgeber mit Betriebsarzt/ Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich vereinbart (zum Beispiel Betreuungsvertrag).
  • Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Grundbetreuung in regelmäßigen Abständen (mindestens alle fünf Jahre) und die anlassbezogene Betreuung in dem von ihm ermittelten Umfang erfolgen.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist schriftlich bestellt beziehungsweise ein Betreuungsvertrag liegt vor.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt die Anforderungen (Qualifikation) und verfügt über die erforderliche Fachkunde.
  • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ist schriftlich bestellt beziehungsweise ein Betreuungsvertrag liegt vor.
  • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin verfügt über erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde.
  • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen ihre Aufgaben nach rechtlichen und betrieblichen Erfordernissen sachgerecht wahr.
  • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben ihre Berichte erstellt oder werden dazu aufgefordert.
  • Die Einsatzzeiten, Zeitintervalle, Betreuungsanlässe des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden eingehalten.