Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist geregelt, wie die Führungsverantwortung im Arbeitsschutz eingehalten wird und wie die übertragenen Arbeitsschutzpflichten überprüft werden.
  • Der Arbeitgeber und die Führungskräfte kontrollieren, ob die von ihnen übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz erfüllt werden.
  • Es sind Fristen festgelegt, wann und bei welchen Anlässen spätestens die Kontrollen stattfinden (in regelmäßigen Abständen und bei Anlässen wie Unfällen, Beinahe-Unfällen).
  • Die Einhaltung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz und der übertragenen Arbeitsschutzpflichten wird durch zielgerichtete und regelmäßige Begehungen überprüft.
  • Unfälle werden ausgewertet und Ursachen analysiert.