Warum werden für Gutachten häufig Fachleute mit neurologischer und psychiatrischer Spezialisierung herangezogen? 

Oftmals ist es notwendig, Versicherte auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten zu begutachten, je nach Schwerpunkt der Symptome und Beschwerden. Häufig sind bei Versicherten mit Post-Covid neurokognitive Beeinträchtigungen (zum Beispiel Aufmerksamkeitsstörungen) und Fatigue zu beurteilen, die eine Begutachtung auf neurologischem beziehungsweise neuropsychologischem Fachgebiet erfordern, um organische Ursachen abzuklären.

Die S1-Leitlinie "Long/Post-Covid" (Stand 30.05.2024) gibt vor, dass neurokognitive Beeinträchtigungen auch unter Berücksichtigung der psychischen Gesundheit zu interpretieren sind (siehe 15.2 Diagnostikempfehlungen). Dies gilt in vergleichbarer Weise für Fatigue. Daher ist in vielen Fällen neben der neurologischen beziehungsweise neuropsychologischen Begutachtung eine Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet erforderlich.