Für Gefahrstoffe relevant: Gasfilter und gasfiltrierende Halbmasken dürfen spätestens dann nicht mehr benutzt werden, wenn der Gerätträger den Durchbruch des Schadstoffes durch ungewöhnliche Geschmacks- oder/und Geruchswahrnehmung feststellt.
Zusätzlich bei Biostoffen: Beim Anziehen frische Handschuhe tragen und Innenseite nicht berühren.