Vorschuss

Für die gesetzliche Unfallversicherung gilt das Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung. Die Beitragsbescheide beziehen sich somit grundsätzlich auf das vergangene Jahr. Zur Sicherung des Beitragsaufkommens erhebt die BGW allerdings ab einem Beitrag von 15.000 Euro einen Vorschuss in gleicher Höhe, welcher im Folgejahr mit dem tatsächlichen Beitrag verrechnet wird. Im Musterbeitragsbescheid wird ein fiktiver Beitragsfuß zur Vorschussberechnung herangezogen. Aktuelle Werte können Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Eintrag "Beitragsfuß" nachlesen.