Vor der Verwendung

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Angebotsvorsorge für Geräte der Gruppe 1 (Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2)
  • Pflichtvorsorge für Geräte der Gruppe 2 (Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen)
  • Beschäftigte unterweisen; Dokumentation der Unterweisung nicht vergessen
  • Auf- und Absetzen von Halbmasken mit Filter demonstrieren und üben
  • Gebrauchsdauer festlegen
  • Kontrolle durch den Gerätträger
  • Prüfung der Verfallsdaten der Filter (Filter haben eine begrenzte Lagerfähigkeit, die vom Hersteller angegeben ist. Sie sind nach Ablauf der Lagerfrist der Benutzung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind.)