Vor der Verwendung

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Angebotsvorsorge für Geräte der Gruppe 1 (Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2)
  • Pflichtvorsorge für Geräte der Gruppe 2 (Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen)
  • Beschäftigte unterweisen; Dokumentation der Unterweisung nicht vergessen
  • Auf- und Absetzen von Gebläsefiltergeräte demonstrieren und üben
  • Gebrauchsdauer festlegen
  • Nach der vom Hersteller angegebenen Methode prüfen, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses erreicht wird
  • Mindest-Nennvolumenstrom nach der vom Hersteller angegebenen Methode überprüfen
  • Kontrolle durch den Geräteträger
  • Prüfung der Verfallsdaten der Filter (Filter haben eine begrenzte Lagerfähigkeit, die vom Hersteller angegeben ist. Sie sind nach Ablauf der Lagerfrist der Benutzung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind.)
  • Ladezustand der Batterien überprüfen