Tanken ist Privatsache

Wer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück tankt, ist dabei nicht versichert. Das stellte das Bundessozialgericht klar. Die Klägerin fuhr regelmäßig die 75 Kilometer zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz. Auf dem Heimweg reichte ihre Tankfüllung nicht mehr aus. Beim Tanken stürzte sie und brach sich das Sprunggelenk. Zwar steht die Fahrt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, beim Tankvorgang überwiegt aber das privatwirtschaftliche Interesse, entschied das Gericht. Das gilt auch, wenn der versicherte Arbeitsweg nur mit Tanken beendet werden kann. Schließlich treffe jede Person für sich selbst die Entscheidung, wann oder wie vorausschauend getankt wird (30.01.2020, B 2 U 9/18 R).