Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt immer bei der Unternehmensleitung. Sie können jedoch einzelne Aufgaben an fachkundige Personen übertragen. Der Auftrag muss schriftlich erfolgen und Verantwortungsbereiche und Befugnisse konkret definieren.