Sicherheitsbeauftragte

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte benennen. Ihre Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Führung und Beschäftigten, auf Unfall-und Gesundheitsgefahren in den Arbeitsbereichen zu achten, über Gefährdungen zu informieren und auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten einzuwirken.

Wählen Sie Beschäftigte mit Weitblick, Verantwortungsgefühl, ausgeprägten sozialen Kompetenzen und passendem Hintergrund aus. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei Ihnen.