Sicherheitsbeauftragte
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte benennen (siehe dazu: Neuregelung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten). Ihre Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Führung und Beschäftigten, auf Unfall-und Gesundheitsgefahren in den Arbeitsbereichen zu achten, über Gefährdungen zu informieren und auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten einzuwirken.
Wählen Sie Beschäftigte mit Weitblick, Verantwortungsgefühl, ausgeprägten sozialen Kompetenzen und passendem Hintergrund aus. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei Ihnen.