Schutzkleidung (Schürzen, Kittel ...)

Schutzkleidung muss getragen werden, wenn bei einer Tätigkeit mit einer Kontamination der Arbeitskleidung zu rechnen ist, zum Beispiel beim Pflegen von Personen mit Inkontinenz oder nässenden Wunden. Sie gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die die Einrichtungen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen müssen.