Sicherheitsassistenten

Illustration: Person mit Helm, Handschuhen und Stiefeln

Auch die Menschen mit Behinderungen können in der Werkstatt -analog zu den Sicherheitsbeauftragten aus dem Kreis der Angestellten- bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Sie können sich zum/zur „Sicherheitsassistenten/Sicherheitsassistentin“ ausbilden lassen. Diese Ausbildung wird z.B. von der BGW, aber teilweise auch von den Werkstätten selbst angeboten.

Die Sicherheitsassistenten arbeiten eng mit den Sicherheitsbeauftragten und den anderen Funktionsträgern im Arbeitsschutz zusammen. Sie lernen viel über die Sicherheit am Arbeitsplatz, wie z.B. den Brandschutz, Erste Hilfe, Lärm, Ergonomie. Das bedeutet, dass sie mit darauf achten, dass niemandem bei der Arbeit etwas passiert. Außerdem motivieren sie die Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten, nicht zuletzt durch ihre Vorbildfunktion.

Die Sicherheitsassistenten können auch an den Sicherheitsbegehungen und den Sitzungen des ASA in der Werkstatt teilnehmen.