Hygienebeauftragte

Illustration: Person in grünem Hemd mit großem Virusmodell in den Händen

Hygienebeauftragte tragen dafür Sorge, dass in ihrer Einrichtung die rechtlichen Vorgaben zur Hygiene eingehalten werden. Als Ansprechperson für Fragen rund um Hygienethemen können Träger von WfbM einen Hygienebeauftragten oder eine Hygienebeauftragte bestellen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Sie können die Werkstattleitung beispielsweise unterstützen:

  • beim Erstellen von bereichsspezifischen Hygieneplänen und von hygienischen Standards
  • bei der Planung und Durchführung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene
  • bei der Auswahl von hygienischen Verbrauchsmaterialien
  • bei der Beratung von Mitarbeitenden zu hygienischem Verhalten
  • bei Maßnahmen, die das Bewusstsein zum Thema Hygiene steigern.