Externe Pflegedienste

Illustration: Person mit blauem Hemd und Gesichtsmaske

Da Pflegetätigkeiten in Werkstätten immer mehr an Bedeutung gewinnen, können auch Mitarbeitende eines externen Pflegedienstes zu den Kooperationspersonen gehören.

Im Zentrum der Aufgaben eines Pflegedienstes steht die Hilfestellung und die Begleitung bei alltäglichen und besonderen Bedürfnissen. Dazu kann neben der  Grundpflege ebenso die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung gehören.

Das kann z.B. sein:

  • Vorbereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Körperpflege und Versorgung bei Inkontinenz
  • Medikamentenstellung und -gabe
  • Kontrolle der Vitalwerte (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung)
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • Verbandswechsel, Wundversorgung
  • Überwachung von mobilen Beatmungsgeräten

Für die Sifa ist in diesem Zusammenhang z.B. die Wirkung und Auswirkung von Medikamenten von Bedeutung. Die Einnahme kann Einfluss auf die Tätigkeit eines Beschäftigten haben. Bei manchen Medikamenten lässt etwa die Konzentration oder das Reaktionsvermögen bei der Arbeit nach, so dass beim Führen von Fahrzeugen, beim Bedienen von Maschinen, beim Arbeiten in Höhe etc. eine genaue Beurteilung der Arbeitssituation notwendig ist.