Begleitende Dienste

Illustration: Drei Personen nebeneinander mit blauem, grünem und rotem Körper

„Werkstätten müssen zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der behinderten Menschen über begleitende Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der behinderten Menschen gerecht werden. Eine erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen (WVO § 10 Begleitende Dienste)“.

Den Fachkräften stehen also Begleitende Dienste zur Seite, welche mit den Kostenträgern zusammenarbeiten, um die Finanzierung der Maßnahmen zu sichern. Die Begleitenden Dienste stehen den Menschen mit Behinderung beratend zur Seite mit dem Schwerpunkt „Hilfe zur Selbsthilfe“. Daneben sind sie Ansprechpartner für die anderen Fachkräfte der Werkstatt, sowie alle externen Personen die mit der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung befasst sind. Der Begleitende Dienst unterstützt die Beschäftigten in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz in der Werkstatt. Das heißt: Der Begleitende Dienst berät, informiert, begleitet und organisiert. Wichtig ist dabei, auf jeden Einzelnen individuell einzugehen und dessen Stärken und Interessen zu nutzen.

Sie begleiten die Förderung der Rehabilitanden, organisieren geeignete begleitende Angebote und helfen ganz praktisch bei Konfliktsituationen. 

Zum Aufgabengebiet des Begleitenden Dienstes gehört z.B. die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Aufnahme in die Werkstatt, Mitwirkung bei der Auswahl des Arbeitsplatzes, Suche von Praktikumsplätzen, Begleitung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Kontakte zu anderen Institutionen (z.B. Leistungs- und Kostenträger, Schulen, Betreuungsstellen usw.), Organisation und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens.

Im Begleitenden Dienst arbeiten hauptsächlich Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter. In Einrichtungen für Menschen mit psychischen Besonderheiten können auch Psychologen eingestellt sein, die unterstützend zur Seite stehen. Für berufliche Themen werden Fachkräfte für berufliche Integration eingesetzt (z.B. für die Betreuung bei ausgelagerten Arbeitsplätzen). Begleitende Maßnahmen, wie z.B. Ergotherapie oder Rehasport werden in Werkstätten oft durch zusätzliche Fachkräfte im Begleitenden Dienst angeboten.

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