Leitung
Die Werkstattleitung ist für die Leitung, Organisation, Steuerung und Koordination der Werkstatt zuständig und trägt die betriebswirtschaftliche und konzeptionelle Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Werkstatt. Sie akquiriert geeignete Arbeitsaufträge am Markt, erstellt Angebotskalkulationen, führt Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, implementiert Prozesse unter Berücksichtigung veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen. Sie organisiert und plant die Leistungen zur Inklusion nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), einschließlich entsprechender Berichte an die Leistungsträger. Hinzu kommen Netzwerk- und Gremienarbeit und Pflege von Kooperationen.
Die Werkstattleitung soll in der Regel über einen Fachhochschulabschluss im kaufmännischen oder technischen Bereich oder einen gleichwertigen Bildungsstand, über ausreichende Berufserfahrung und eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Entsprechende Berufsqualifikationen aus dem sozialen Bereich reichen aus, wenn die zur Leitung einer Werkstatt erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im kaufmännischen und technischen Bereich anderweitig erworben worden sind. Die sonderpädagogische Zusatzqualifikation kann in angemessener Zeit durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen nachgeholt werden.
Die Leitung der WfbM ist für die Umsetzung aller Bestimmungen in den Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich.
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