Risiken durch eigene Tiere

Ein freiwillig versicherter Werkstattbesitzer stolperte bei der Arbeit über seinen Hund. Der biss zu. Während der Stolperunfall an sich ein Versicherungsfall sein kann, stehen die Folgen des Hundebisses nicht unter Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Beim Biss überwogen die privaten Ursachen – der Unternehmer hatte durch die Anwesenheit seines eigenen Hundes das Risiko überhaupt erst geschaffen (21.03.2019, Az. L 6 U 3979/18).

Ein Gesundheitsrisiko im Homeoffice, das von der eigenen Vogelzucht ausgeht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern wies eine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet ab. Der Kläger hatte wöchentlich jeweils mehrere Stunden in einem Raum seines Hauses gearbeitet, in dem Vögel in Volieren gehalten wurden. Er entwickelt eine allergisch bedingte Entzündung des Lungengewebes und beantragte eine Anerkennung als Berufskrankheit. Da im Homeoffice aber nicht generell von einer Gefährdung durch Vögel auszugehen ist, wurde sein Antrag abgewiesen. Berufskrankheiten seien Krankheiten, die Versicherte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden, so das Gericht. (03.07.2019, Az. L 5 U 29/18)