Räumliche Nähe
"Räumliche Nähe" bedeutet, dass der oder die Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin erreichbar sein sollte. Nur so können sie die Situation in den Arbeitsbereichen selbst einschätzen.
Bei Filialen oder anderen räumlich getrennten Betriebsteilen werden damit unter Umständen weitere Sicherheitsbeauftragte nötig: Ist die räumliche Einheit klein und hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die örtlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzbelange auf die dortige Leitung übertragen, sind in der Regel keine zusätzlichen Sicherheitsbeauftragten erforderlich.
In Betriebsstätten mit mehr als 20 Beschäftigten sollte dagegen zur Unterstützung der Leitung vor Ort ein eigener Sicherheitsbeauftragter bestellt werden – beziehungsweise je nach Beschäftigtenzahl auch mehrere SiB.