09.00 – 10.00 Uhr: Neues aus der Forschung für den arbeitsmedizinischen Berufsalltag: Handekzem (Berufskrankheit Nr. 5101) und Hautkrebs (Berufskrankheit Nr. 5103)
Referentin: PD Dr. Cara Bieck
Unter der Berufskrankheit Nr. 5101 werden „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ aufgeführt, worunter maßgeblich beruflich bedingte Handekzeme subsumiert werden. Diese sind in der betriebsmedizinischen Praxis häufig anzutreffen. Die gute Nachricht: Zur Prävention von beruflich bedingten Handekzemen steht Ihnen eine Fülle an Maßnahmen zur Verfügung. Daher fokussiert sich dieser Beitrag auf bedeutsame Informationen zum beruflichen Hautschutz.
Unter der Berufskrankheit Nr. 5103 können „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ bei längerfristig Außenbeschäftigten anerkannt werden. Ziel der Hautkrebs-Prävention ist der Schutz vor UV-Exposition, die dem TOP-Prinzip folgt; d. h. technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen. Am Beispiel der Beschäftigten in Waldkindergärten, für die durch die BGW im Jahr 2024 erstmals UV-Dosimeter-Daten zur UV-Exposition erhoben wurden, erhalten Sie in diesem Beitrag konkrete Hilfestellungen für die Ausgestaltung eines adäquaten Sonnenschutzes im beruflichen Kontext für Ihren arbeitsmedizinischen Alltag.