Wer erhält Kenntnis von Ihren Daten?

An Stellen außerhalb der BGW werden Ihre personenbezogenen Daten nur übermittelt, wenn Sie uns eine Einwilligung erteilt haben oder es eine gesetzliche Verpflichtung bzw. Ermächtigung gibt. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der BGW können insbesondere sein:

  • Interne Meldestelle der BGW – Durchführung Ermittlung, Verfassen einer Stellungnahme
  • Andere beteiligte Stellen, wie z.B.
    • ggf. von BGW beauftragte externe Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerprüfer
    • Berufsgeheimnisträger (z.B. Rechtsanwälte)
    • Strafverfolgungsbehörden
    • Gerichte