Online-Gefährdungsbeurteilung

Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Auf diese Weise möchten wir Sie dabei unterstützen, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Ihre gesetzliche Pflicht im Sinne der §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erfüllen.

Für die Online-Gefährdungsbeurteilung werden betriebsbezogene Angaben im Sinne des § 23 ArbSchG benötigt. Sie können Ihre gespeicherte Online-Gefährdungsbeurteilung bearbeiten und jederzeit auf bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen zurückgreifen. Für Ihre Unterlagen können Sie jederzeit einen Ausdruck vornehmen beziehungsweise sich die Gefährdungsbeurteilung als PDF per E-Mail zusenden lassen.

Die Gefährdungsbeurteilungen werden nicht für betriebsbezogene Auswertungen genutzt. Ihre Angaben werden in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken von der BGW ausgewertet, nicht jedoch Ihre Angaben in den Freitextfeldern „Name der Gefährdungsbeurteilung“, „Maßnahmen“ und „Wer“.

Auswertungen, die sich auf die Mitgliedsunternehmen der BGW in Baden-Württemberg beziehen, können für dieses Bundesland durch ein beauftragtes Unternehmen wie das Fraunhofer-Institut durchgeführt werden. Hierbei werden ebenfalls keine betriebs- und personenbezogenen Daten verwendet. Die BGW behält sich zudem die bundesweite Auswertung aggregierter und anonymisierter Fassungen der Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitgliedsunternehmen vor. Es werden dabei nur zusammengefasste Daten betrachtet, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen erlauben.