Online-Gefährdungsbeurteilung

Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Auf diese Weise möchten wir Sie dabei unterstützen, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Ihre gesetzliche Pflicht im Sinne der §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erfüllen.

Für die Online-Gefährdungsbeurteilung werden betriebliche Datenn im Sinne des § 23 ArbSchG benötigt. Sie können Ihre gespeicherten Angaben bzw. die anderer Nutzerinnen und Nutzer, für die Sie von einem der Administratoren berechtigt worden sind, jederzeit einsehen und bearbeiten. Für Ihre Unterlagen können Sie einen Ausdruck vornehmen oder Sie können sich die Gefährdungsbeurteilung selbst als PDF per E-Mail zusenden bzw. herunterladen.

Die Gefährdungsbeurteilungen werden von der BGW nicht für betriebsbezogene Auswertungen genutzt. Ihre Angaben werden lediglich in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken genutzt.

Auswertungen, die sich auf die Mitgliedsunternehmen der BGW in Baden-Württemberg beziehen, können für dieses Bundesland durch ein beauftragtes Unternehmen wie das Fraunhofer-Institut durchgeführt werden. Hierbei werden ebenfalls keine betriebs- und personenbezogenen Daten verwendet. Die BGW behält sich zudem die bundesweite Auswertung aggregierter und anonymisierter Fassungen der Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitgliedsunternehmen vor. Es werden dabei nur zusammengefasste Daten betrachtet, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen erlauben.