Betriebsteile
Die Betriebsteile bilden die unterschiedlichen Bestandteile eines Unternehmens ab. Im Beitragsbescheid werden Betriebsteile einzeln aufgeführt, sofern die Voraussetzungen der getrennten Veranlagung vorliegen (siehe Teil II des BGW-Gefahrtarifs). Die Betriebsteile unterscheiden sich häufig in ihrer Gefahrklasse, welche zur Beitragsrechnung herangezogen wird.
Beispiel: Ein ambulanter Pflegedienst bietet auch Tagespflege an. Vom Unternehmen werden die Voraussetzungen der getrennten Veranlagung nach dem Gefahrtarif erfüllt. Deshalb werden beide Betriebsteile im Beitragsbescheid einzeln aufgeführt.