Masken zum Wiedergebrauch

Wiederverwendbare Produkte

  • Aufschrift: "Reusable" oder abgekürzt "R"
  • Die durch „R“ gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
  • Nur wenn der Gasfilter kaum oder wenig Gas aufgenommen hat, ist ein Wiedergebrauch zulässig. Bei Auftreten von ungewöhnlichem Geruch und/oder Geschmack ist von dem Wiedergebrauch abzusehen. Bereits gebrauchte Gasfilter dürfen nicht gegen einen anderen Stoff wieder benutzt werden.
  • Für Kombinationsfilter gelten sowohl die Nutzungsbeschränkungen der Gasfilter als auch die der Partikelfilter. Wenn eine der Beschränkungen zutrifft, ist ein weiterer Gebrauch nicht zulässig.
  • Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.
  • Beim Filterwechsel immer den gesamten Satz Filter wechseln. Dabei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen berücksichtigen (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).

Einwegmasken

  • Aufschrift: "Disposable" oder "Not reusable", abgekürzt "NR"
  • Partikelfilter mit der Kennzeichnung „NR“ haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
  • Ein Mehrfachgebrauch von Partikelfiltern innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen (z. B. Partikelfilter nicht zum Schutz gegen Gase einsetzen) möglich.
  • Keine Aufbereitung durchführen!