Masken zum Wiedergebrauch

Wiederverwendbare Produkte

  • Aufschrift: "Reusable" oder abgekürzt "R"
  • Die durch „R“ gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
  • Nur wenn der Gasfilter kaum oder wenig Gas aufgenommen hat, ist ein Wiedergebrauch zulässig. Bei Auftreten von ungewöhnlichem Geruch und/oder Geschmack ist von dem Wiedergebrauch abzusehen. Bereits gebrauchte Gasfilter dürfen nicht gegen einen anderen Stoff wieder benutzt werden.
    Für Kombinationsfilter gelten sowohl die Nutzungsbeschränkungen der Gasfilter als auch die der Partikelfilter. Wenn eine der Beschränkungen zutrifft, ist ein weiterer Gebrauch nicht zulässig.
  • Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.
  • Beim Filterwechsel immer den gesamten Satz Filter wechseln. Dabei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen berücksichtigen (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).

Einwegmasken

  • Aufschrift: "Disposable" oder "Not reusable", abgekürzt "NR"
  • Partikelfilter mit der Kennzeichnung „NR“ haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
  • Ein Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen (z. B. Partikelfilter nicht zum Schutz gegen Gase einsetzen) möglich.
  • Keine Aufbereitung durchführen!