Kriterium "räumliche Nähe"

Das Unternehmen hat 6 räumlich getrennte Betriebsstätten auf unterschiedlichen Betriebsgeländen. Diese müssen für die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten nach dem Kriterium "räumliche Nähe" getrennt betrachtet werden: Demnach wären insgesamt 6 SiB erforderlich; je eine Person für jede Betriebsstätte.