Kriterien "im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren" sowie "Anzahl der Beschäftigten"

Ausgehend von der Beschäftigtenzahl und der Einstufung des Unternehmens in die Betreuungsgruppe III ("niedrige Gefährdung"; nach Anlage 2 zur DGUV Vorschrift 2) ergibt sich die folgende Mindestanzahl der Sicherheitsbauftragten (SiB):

Betriebsstätte 1 bis 5: jeweils 2 SiB

Betriebsstätte 6: 1 SiB

Insgesamt wären also 11 Sicherheitsbeauftragte nötig.