Können Versicherte gegen die Rentenentscheidung Widerspruch einlegen?
Die BGW handelt im gesetzlichen Auftrag nach entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Gegen Verwaltungsakte der BGW können Versicherte Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet ein paritätisch aus Arbeitgebern und Versicherten besetzter Widerspruchsausschuss. In einem weiteren Schritt können Versicherte die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen durch die Sozialgerichtsbarkeit überprüfen lassen.