Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
Ein wesentliches Kriterium der DGUV Vorschrift 1 sind die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren: Je mehr potenzielle Gefährdungen identifiziert werden, desto eher kann sich in einzelnen Bereichen ein besonderer Bedarf an Sicherheitsbeauftragten ergeben. Konkrete Erkenntnisse zur Gefährdung im Unternehmen lassen sich über die Gefährdungsbeurteilung gewinnen.