Hilfsunternehmen

Hilfsunternehmen sind Betriebsteile eines Unternehmens, die keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Sie sind nicht im Entgeltabrechnungsprogramm zu berücksichtigen und werden über den Betriebsteil veranlagt, dem sie dienen. In der Tabelle auf dem Veranlagungsbescheid steht das Hilfsunternehmen unter dem Betriebsteil, dem es dient.