Handytelefonat auf dem Arbeitsweg
Ist die Ablenkung durch private Handynutzung wesentliche Ursache für einen Unfall auf dem Arbeitsweg, besteht kein Versicherungsschutz, so ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt. Die Klägerin war nach Hause unterwegs und telefonierte, während sie einen unbeschrankten Bahnübergang überquerte. Sie wurde von einer U-Bahn erfasst und schwer verletzt. Zwar handelte es sich um einen versicherten Weg, doch das gleichzeitige private und damit unversicherte Telefonieren habe ein zusätzliches, erhebliches Risiko geschaffen und maßgeblich zu dem Unfall geführt. (18.10.2018, Az. S 8 U 207/16)