Fremdunternehmen

Für fremdartige Nebenunternehmen werden die Gefahrklassen nach den Berechnungsgrundlagen des Unfallversicherungsträgers festgesetzt, dem diese Nebenunternehmen als Hauptunternehmen angehören würden.

Beispiel: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreibt sowohl einen Friseursalon (BGW) als auch ein Bekleidungsgeschäft (wäre eigentlich bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik - BGHW - versichert).