Fachliche Nähe
Bei der geforderten "fachlichen Nähe" kommen verschiedene Aspekte zum Tragen. Die Unternehmen sollten bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten insbesondere darauf achten, dass diese die Mitarbeiterstruktur und die Gefährdungspotenziale des Arbeitsbereichs kennen.
In den betrieblichen Alltag übersetzt heißt das unter anderem, dass Sicherheitsbeauftragte in der Lage sein sollten, die Tätigkeiten im jeweiligen Arbeitsbereich einzuschätzen – das erfordert entsprechendes Wissen und Erfahrung. Auch über mögliche sprachliche oder kulturelle Besonderheiten hinweg sollten sie mit den Beschäftigten kommunizieren können. Und wer Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz seines Zuständigkeitsbereichs haben soll, muss natürlich auch in die betrieblichen Arbeitsschutzstrukturen eingebunden sein – und die Gefährdungsbeurteilung kennen.
In der Praxis kann sich beim Kriterium "fachliche Nähe" gegebenenfalls ein besonderer Bedarf an Sicherheitsbeauftragten ergeben. Beispiel Kliniken: Für Bereiche wie Pflege, OP, Intensiv oder Service ist von sehr unterschiedlichen Tätigkeiten und Strukturen auszugehen. Daher bietet es sich an, eigene Sicherheitsbeauftragte für die einzelnen Arbeitsbereiche vorzusehen. Es kann aber beispielsweise durchaus für verschiedene Pflegestationen ein gemeinsamer Sicherheitsbeauftragter benannt werden, wenn kein anderes Kriterium der DGUV Vorschrift 1 dagegenspricht.
In Werkstätten wiederum besteht eine besondere Herausforderung für Sicherheitsbeauftragte darin, die beschäftigten Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten einzuschätzen und mit ihnen zu kommunizieren. Aus diesem Grund sind in erster Linie die Betreuerinnen und Betreuermit Sicherheitsfragen befasst. Doch auch Menschen mit Behinderungen können als Sicherheitsbeauftragte speziell qualifiziert werden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können sie zum Beispiel durch "Patinnen" oder "Paten" unterstützt und begleitet werden.