Durstlöschen im Homeoffice

Im Homeoffice bekam eine Beschäftigte Durst. Auf dem Weg in die Küche brach sie sich auf der Treppe den Fuß. Das Bundessozialgericht entschied, dass dieser Weg zur Nahrungsaufnahme nicht unfallversichert ist. Es handle sich um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die in keinem sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit stehe (BSG 5.7.2016, Az. B 2 U 5/15 R).