Danach

  • Sicheren / geschützten Ablageort wählen
  • Trockene Lagerung an der Luft (Verschleppung verhindern)
  • Verhinderung von Kontamination der Maske / des Gesichts beim Ablegen
  • Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
  • Entsorgung / Filterwechsel: nach Herstellerangaben
  • Halbmasken und Filter sind nach Herstellerangaben zu warten
  • Sollen Gasfilter wieder benutzt werden, müssen sie gasdicht verschlossen bis zum Wiedergebrauch aufbewahrt werden (höchstens 6 Monate) und Aufzeichnungen über den Einsatzzeitpunkt, den Schadstoff und die übrigen Einsatzbedingungen beigelegt werden.
  • zusätzlich bei Biostoffen: Handschuhe entsorgen und Hände desinfizieren, Lagerort desinfizieren