Bruttoarbeitsentgelt

Das Bruttoentgelt des Beitragsjahres ist über den digitalen Lohnnachweis vom Unternehmer oder der Unternehmerin oder deren Bevollmächtigten (z. B. Steuerberatung) durch elektronische Datenübertragung zu übermitteln. Stichtag dafür ist der 16. Februar des Folgejahres. Welche Daten Sie der BGW gemeldet haben, können Sie online überprüfen. Liegen unvollständige oder keine Angaben vor, nimmt die BGW eine Schätzung vor. Eine Schätzung oder eine fehlerhafte Meldung kann nur auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung korrigiert werden.