Briefkasteneinwurf auf dem Heimweg
Wer vom direkten Arbeitsweg abweicht, um Persönliches zu erledigen, ist nicht versichert, bekräftigte das Bundessozialgericht anhand eines konkreten Falls. Die Klägerin hatte auf dem Nachhauseweg das Auto angehalten, um einen privaten Brief einzuwerfen. Beim Aussteigen verletzte sie sich. Sie habe dabei rein privatwirtschaftlich ge-handelt und die versicherte Fortbewegung auf dem Arbeitsweg deutlich unterbrochen, entschied das Gericht. Es stellte aber auch klar, dass der Versicherungsschutz mit dem Fortsetzen der Fahrt wieder gelte. Hätte die Beschäftigte den Brief "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenbei" eingeworfen, wäre auch dies versichert, so das Gericht weiter (7.5.2019, Az. B 2 U 31/17 R).