Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutzhelferinnen und -helfer
Betriebe müssen außerdem eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelferinnen und -helfer bestimmen und ausbilden. Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Besteht keine besondere Brandgefahr, reicht es circa fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelferinnen oder -helfer ausbilden zu lassen. Bei erhöhten Brandgefährdungen kann es notwendig sein zusätzlich Brandschutzbeauftragte zu bestellen.