BGW Orga-Check plus

Mit dem BGW Orga-Check plus können BGW-Mitgliedsbetriebe auf ihren Antrag die BGW-Auszeichnung „Sicher und gesund organisiert“ und eine Förderung erhalten. Hierzu sind die unten genannten Dokumente einzureichen, die durch die BGW einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Die BGW benötigt folgende Daten:

  • Unternehmens- bzw. Betriebsstättennummer
  • Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte
  • Name der Leitung der Betriebsstätte
  • Ansprechperson im Betrieb
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Schriftliche Regelungen zur Umsetzung der vier Anforderungen an die systematische Organisation des Arbeitsschutzes nach dem BGW Orga-Check plus
  • Ergebnisdokumentation der Selbstbewertung nach dem BGW Orga-Check

Die Verarbeitung der Daten und Unterlagen erfolgt ausschließlich zur

  • Begutachtung der zu diesem Zweck eingereichten Dokumente,
  • Ausstellung, Aufrechterhaltung und Rücknahme der Auszeichnung und
  • Identifikation Ihres Betriebs für die Teilnahme an der BGW-Förderung.

Eine Weitergabe der betriebsbezogenen Unterlagen erfolgt nur innerhalb der BGW, sofern die betriebliche Umsetzung der Anforderungen im Rahmen einer geplanten Stichprobe vor Ort validiert werden soll.

Alle Unterlagen und Daten zur Teilnahme am BGW Orga-Check plus werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit oder Rücknahme der Auszeichnung von der BGW automatisch gelöscht.