Beispiele für Gesundheitsrisiken durch bestimmte Arbeiten und Gefahrstoffe

Im Mutterschutzgesetz findet sich eine Reihe von Beispielen für Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, die eine unverantwortbare Gefährdung darstellen können. So darf Ihr Arbeitgeber Sie keine Tätigkeiten ausüben lassen und Sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen eine unverantwortbare Gefährdung Ihrer physischen oder psychischen Gesundheit oder der Ihres Kindes besteht, etwa durch

  • Bestimmte Gefahrstoffe (chemische Stoffe, z. B. fruchtbarkeitsschädigende Stoffe),
  • Bestimmte Biostoffe (Viren, Bakterien, Pilze),
  • physikalische Einwirkungen (ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen, Erschütterungen, Vibrationen und Lärm sowie Hitze, Kälte und Nässe),
  • eine belastende Arbeitsumgebung (in Räumen mit Überdruck oder mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre),
  • körperliche Belastung oder durch eine mechanische Einwirkung oder
  • Tätigkeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo (Akkordarbeit).