Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Ab dem Teilnahmedatum 1. Juli 2019 haben sich die BGW und UVTöH darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen der freien Trägerschaft ihre Erste Hilfe-Schulungen sowohl für die Zielgruppe "Kinder" als auch für die "Erwachsenen" zukünftig über die zuständige Unfallkasse des entsprechenden Bundeslandes abzurechnen sind.
Ausnahme: Wenn sowohl die Kinder, als auch die Beschäftigten einer Kita bei der BGW versichert sind (z.B. bei Betriebs-Kitas) gilt diese Regelung nicht. Für diese Gruppe zahlt weiterhin die BGW die "Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".
Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen: Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt die zuständige Unfallkasse. Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen. Die BGW erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme. (Ausnahme: Einrichtungen bei denen auch die Kinder bei der BGW versichert sind. Hier sind wir weiterhin die alleinigen Ansprechpartner und wir übernehmen auch die Kosten allein.)