Ehrenamtlich Tätige
Für ehrenamtlich Tätige werden die Kosten für die Aus- und Fortbildung in betrieblicher Erster Hilfe von der BGW getragen, sofern nur mit deren Einsatz die betriebliche Erste Hilfe sichergestellt werden kann. Ansonsten gilt die Empfehlung Mitarbeitende als betriebliche Ersthelfende einzusetzen, die regelmäßig und in ausreichendem zeitlichen Umfang vor Ort sind, um im Notfall Erste Hilfe zu leisten.