2. Gefährdungen ermitteln

  • Sie erhalten anschließend eine Übersicht mit charakteristischen Gefährdungen zu denen betriebliche Schutzmaßnahmen vorliegen müssen.
  • Unter "Weitere Gefährdungen" können Sie diese Liste ergänzen.
  • Berücksichtigen Sie dazu Hinweise Ihrer Arbeitsschutzbeauftragten (zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin) und nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Beschäftigten.