2. Gefährdungen ermitteln
- Sie erhalten anschließend eine Übersicht mit charakteristischen Gefährdungen zu denen betriebliche Schutzmaßnahmen vorliegen müssen.
- Unter "Weitere Gefährdungen" können Sie diese Liste ergänzen.
- Berücksichtigen Sie dazu Hinweise Ihrer Arbeitsschutzbeauftragten (zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin) und nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Beschäftigten.