Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

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Martin Grosskinsky
Wann sollte die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden?
Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der nie ganz abgeschlossen ist. Schreiben Sie deshalb die Gefährdungsbeurteilung immer, wenn neue Gefährdungen in Ihrer Organisation aufgetreten sind oder auftreten könnten, fort.
Anhaltspunkte sind:
- eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
- ein erhöhter Krankenstand
- neue therapeutische Verfahren
- die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
- die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
- eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
- neue und geänderte Gesetze und Verordnungen
Konzentrieren Sie sich bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung auf die Veränderungen und Gefährdungen, die noch nicht beseitigt wurden. Eine vollständige Wiederholung ist nicht notwendig.