Das BGW AMS Arbeitsschutzmanagementsystem einrichten Arbeitsschutz als Managementaufgabe
Arbeitsschutz wird in einem Arbeitsschutzmanagementsystem als ganzheitliche und vorbeugende Führungsaufgabe verstanden.
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem sieht vor, dass Sicherheit und Gesundheit bei allen Entscheidungen eine verbindliche Rolle spielen und mit den anderen Handlungsfeldern im Betrieb gut abgestimmt sind. Ihr Managementsystem trägt dazu bei Arbeitsschutz verlässlich und dauerhaft in den Betrieb zu integrieren.
Unabhängig davon, wie Sie Sicherheit und Gesundheit im Betrieb organisieren, müssen Sie bestimmte Arbeitsschutzstandards erfüllen. Bewerten Sie mit dem BGW Orga-Check wie gut Ihr Arbeitsschutz bereits organisiert ist. Der Check und die Infoboxen zu den einzelnen Bausteinen helfen Ihnen, bei Bedarf Ihre Arbeitsschutzorganisation schnell und konkret anzupassen.
Wie Sie die BGW-Kriterien für das AMS umsetzen oder welche Ergebnisse Sie erzielt haben, können Sie unterschiedlich darlegen. Genauigkeit, Umfang und Tiefe der benötigten Informationen richten sich nach der Komplexität und dem Risiko der Abläufe im Betrieb. Die Darstellung muss den Gegebenheiten entsprechen. Mit den BGW-Kriterien für ein Arbeitsschutzmanagementsystem erhalten Sie beispielhafte Dokumente. Sie können aber auch andere verwenden.
Für das BGW-Gütesiegel "Sicher und gesund mit System" und die Förderung stellen Sie einen Antrag für eine kostenlose Begutachtung. Dazu gehört eine Dokumentenprüfung vorab und die anschließende Begutachtung im Betrieb. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag erst zu stellen, wenn Sie grundlegende Standards im Arbeitsschutz erfüllen. Die Begutachtung ist erfolgreich, wenn wir feststellen, dass Sie alle Kernkriterien des BGW AMS erfüllen. Ist ein Kernkriterium nicht erfüllt, können Sie es nachbearbeiten. Oder die Begutachtung wird abgebrochen.
Folgende Dokumente müssen Sie mit dem Antrag einreichen:
- Standortbestimmung zur AMS-Begutachtungsreife
- Darstellung der Organisationsstruktur Ihrer Einrichtung (zum Beispiel Organigramm)
- Ihre Regelungen (zum Beispiel Verfahrensanweisungen) zu den vier Anforderungen nach BGW AMS, Nr. 1.2, 2.2, 3.1 und 4.2.
Möchten Sie auch Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Ihr Eingliederungsmanagement (BEM) kostenlos begutachten und bescheinigen lassen? Dann wählen Sie diese Option im Antrag aus.
Arbeitsschutz mit System
Zertifizierung und Förderung: +49 40 20207-3535