BGW-Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Zukunft“ Teilnahmebedingungen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg) führt einen Fotowettbewerb unter dem Titel: „Mensch - Arbeit - Zukunft“ durch. Auslobende des Wettbewerbes ist die BGW.
1. Zielsetzung
Der Wettbewerb soll einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachkräften aus dem Bereich Kindertagestätten und Krippen leisten.
2. Termine
Die Teilnahmephase beginnt am 1. August 2023, 00.00 Uhr. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. November 2023, 16:00 Uhr. Die Prämierung erfolgt am 4. Juni 2024 im Rahmen des Fachkongresses BGW forum in Dresden.
3. Teilnahme
Am Wettbewerb teilnehmen können Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahren. Studierende der Fotografie sind ausdrücklich willkommen. Ausgenommen sind Jurymitglieder sowie Beschäftigte der BGW, ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der IT.UV GmbH. Gleiches gilt für Ehepartner, Ehepartnerinnen sowie Angehörige ersten und zweiten Grades und mit ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen. Vorstehender Teilnahmeausschluss gilt auch für Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen anderer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Angehörige.
Pro Person kann ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden: wahlweise ein Einzelfoto oder eine bis zu fünf Bilder umfassende Fotostrecke.
Die Teilnahme ist kostenlos mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die den Teilnehmenden entstehen.
4. Inhaltliche Anforderungen an die Beiträge
In den Wettbewerbsbeiträgen soll es um eine Auseinandersetzung mit dem Themenfeld frühpädagogische Arbeit („Mensch, Arbeit, Zukunft)“ gehen. Erzieher und Erzieherinnen, Leiter und Leiterinnen sowie andere in Kindertageseinrichtungen oder Krippen beschäftigte Fachkräfte stehen dabei im Fokus. Sie begleiten, fördern und bilden unsere Kinder – eine Investition in die Zukunft.
Idealerweise werben die hochwertigen Beiträge in ihrer Grundaussage für eine sichere und gesunde Arbeitswelt. Möglicher Ansatzpunkt ist beispielsweise die Reduktion der Arbeitsbelastung durch geringen Lärmpegel, kleinere Gruppen, gesunde Körperhaltung unterstützt durch Hilfsmittel, Zeiten für Büroarbeiten und Berichte. Beiträge, die Beeinträchtigungen in der pädagogischen Arbeit zum Ausdruck bringen oder zum Nachdenken anregen, sind gleichermaßen willkommen. Auch das Einbringen weiterer Aspekte zum Thema ist möglich.
Die eingereichten Bilder werden als künstlerische Werke verstanden, die eine aufrichtige Botschaft zum Thema senden. Der Bildinhalt muss deshalb nicht allen denkbaren Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz – das zentrale Aufgabengebiet der BGW – genügen. Als Dokumentation aufzufassende Darstellungen sicherheitsgefährdenden Verhaltens oder entsprechender Rahmenbedingungen sind im Fall einer real geschaffenen Gefahrenlage im Zusammenhang mit der Fertigung des Wettbewerbsbeitrags jedoch unzulässig. Auch Darstellungen, die gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, d.h. insbesondere jugendgefährdende, pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte, sind unzulässig. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die einen beleidigenden diffamierenden Charakter haben, dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen oder möglicherweise das Image der BGW und/oder ihrer Mitgliedsbetriebe schädigen. Eine Imageschädigung kann auch durch einen früheren Publikationskontext begründet sein. Die BGW behält sich in diesem Fall das Recht vor, das eingesandte Foto bzw. die Fotostrecke ohne Angabe von Gründen aus dem Wettbewerb auszuschließen, ohne dass der/die Einsendende mit einem neuen Beitrag nochmals am Wettbewerb teilnehmen kann. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss findet nicht statt.
5. Formale Anforderungen an die Beiträge
Nicht eingereicht werden dürfen Bilder, in welchen Personen mit einer KI hergestellt wurden und solche die vor dem Datum der Einreichung bei diesem Wettbewerb bereits bei einem früheren „BGW-Fotowettbewerb“ ausgezeichnet wurden. Sind die Bilder bereits bei einem anderen Fotowettbewerb ausgezeichnet worden, so ist dies im Rahmen der Einreichung mitzuteilen. Sofern die eingereichte Arbeit zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und der Preisverleihung anderweitig ausgezeichnet wird, informiert der/die Teilnehmende die BGW umgehend. Das Letztentscheidungsrecht über die Teilnahmeberechtigung liegt bei der Jury.
Eine hohe technische Qualität der Fotos wird vorausgesetzt. Im Hinblick auf die Umsetzung einer Ausstellung mit Großdrucken sind grundsätzlich hoch aufgelöste Bilddaten mit folgenden Spezifikationen einzureichen:
- Dateien im jpg-Format
- Grundeinstellung 300dpi für eine Druckausgabe in mindestens DIN A2
- Dateigröße mindestens 3MB
Weiterhin sind bei der Anmeldung die folgenden Angaben zu machen (Pflichtfelder sind mit „*“ gekennzeichnet):
- Titel des/der Fotoschaffenden
- Anrede des/der Fotoschaffenden *
- Vorname des/der Fotoschaffenden *
- Name des/der Fotoschaffenden *
- E-Mail des/der Fotoschaffenden *
- E-Mail-Bestätigung des/der Fotoschaffenden *
- Firma/Betrieb des/der Fotoschaffenden
- Nationenkennzeichen des/der Fotoschaffenden *
- Postleitzahl des/der Fotoschaffenden *
- Ort des/der Fotoschaffenden *
- Telefon des/der Fotoschaffenden *
- Website des/der Fotoschaffenden
- Angabe, wodurch der/die Fotoschaffende auf den Wettbewerb aufmerksam wurde *
- Titel des Gesamtwerks *
- Erklärender Text zum Gesamtwerk *
- Titel aller eingereichten Bilder
- Bildunterschriften aller eingereichten Bilder
- Aufnahmedaten aller eingereichten Bilder *
- Aufnahmeorte aller eingereichten Bilder *
- Angabe, wo und zu welchen Terminen die eingereichten Bilder bereits publiziert wurden *
- Angabe, bei welchen Wettbewerben die eingereichten Bilder bereits prämiert wurden *
- Bestätigung, dass die Einverständniserklärungen aller abgebildeten Personen vorliegen *
- Bestätigung, dass die Einverständniserklärungen von Betriebs- und/oder sonstigen Rechteinhabern vorliegen, sofern die Aufnahmen innerhalb der Betriebsanlagen oder innerhalb des Grundstücks von Dritten erstellt wurden oder ein fremder Betrieb oder ein sonstiges Grundstück bzw. Teile davon auf dem Wettbewerbsbeitrag abgelichtet sind
Blanko-Formulare für Einwilligungserklärungen abgebildeter Personen sowie die Erklärung der abgebildeten Personen, dass diese den Hinweis zum Datenschutz gem. Ziff. 17 der Teilnahmebedingungen ebenfalls zur Kenntnis genommen haben, stehen für alle Teilnehmenden zum Download zur Verfügung. Ebenso stehen Blanko-Formulare für die Einwilligungserklärungen von Betriebsinhabern oder sonstigen Rechteinhabern zur Verfügung.
Das Einreichen von Beiträgen erfolgt ausschließlich online über das zur Verfügung gestellte Formular auf bgw-online.de. Bilddaten werden als jpg-Dateien hochgeladen, die begleitenden Informationen werden in die entsprechenden Formularfelder eingetragen, Einverständniserklärungen werden als pdf-Dateien hochgeladen. Ein Wettbewerbsbeitrag ist in einem Schritt vollständig einzureichen, eine sukzessive Einreichung in mehreren Schritten ist nicht möglich.
Ist ein Wettbewerbsbeitrag eingegangen, erhält der/die Absendende von der BGW eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einer Datenübersicht, bitte schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner nach. Einmal eingereichte Wettbewerbsbeiträge dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden. Eingereichte analoge Fotos oder Datenträger werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgesandt. Sie werden bis zum 30.06.2024 aufbewahrt. Nach diesem Datum werden sie vernichtet.
6. Jury
Die Bewertung der Werke erfolgt nach einer BGW-internen Vorauswahl durch eine Fachjury. Diese besteht voraussichtlich aus folgenden Personen: Zwei Personen der BGW-Selbstverwaltung (Arbeitnehmervertretung/ Arbeitgebervertretung), Carla Rosorius (GEO Magazin, P.M. Magazin), Paula Markert (Vertretungsprofessorin für Fotografie und Kommunikationsdesign, Universität Darmstadt) und Frau Elisabeth Paus (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Die unabhängigen und endgültigen Entscheidungen im Rahmen der BGW-internen Vorauswahl und der Prämierung durch die Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Prämierung
Für die Beteiligung am Wettbewerb erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Die 15 besten Wettbewerbsbeiträge (Einzelfotos oder Bilderstrecken) werden prämiert. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Preisgelder dafür staffeln sich wie folgt:
- 1. Platz: 8.500 Euro
- 2. Platz: 5.500 Euro
- 3. Platz: 3.500 Euro
- 4. bis 15. Platz: je 550 Euro
Für den Fall, dass die Jury kein Einvernehmen über die Platzierungen des 1. und 2. Preises erzielt, steht es ihr frei, die dafür zur Verfügung stehende Gesamtsumme von 14.000 Euro gleichermaßen auf die beiden Wettbewerbsgewinner zu verteilen. Darüber hinaus kann die Jury weitere Wettbewerbsbeiträge prämieren, wenn sie dafür besondere Anlässe sieht. Für derartige zusätzliche Prämierungen stehen insgesamt bis zu 2.500 Euro zur Verfügung.
Die BGW weist daraufhin, dass prämierte Fotoschaffende steuerrechtliche Pflichten in eigenwirtschaftlicher Verantwortung zu erfüllen haben. Im Fall eines Steuerabzugs nach § 50a des Einkommenssteuergesetzes verringert sich die Prämie um die bei dem Bundeszentralamt für Steuern von der BGW abzuführende Steuer. Ein Teilnehmer, der nach § 50a des Einkommenssteuergesetzes beschränkt steuerpflichtig ist, hat dies der BGW unaufgefordert und unverzüglich im Fall der Prämierung mitzuteilen.
8. Publikation der Wettbewerbsergebnisse
Über den Wettbewerb und seine Ergebnisse wird in BGW-Medien und initiiert durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BGW ggf. auch in weiteren Medien berichtet. Mit dem Einreichen ihrer Beiträge erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit deren medienübergreifende Publikation in Wort und Bild einverstanden, sofern ihr Beitrag von der BGW prämiert wird. Auf die Regelungen in Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen wird verwiesen.
9. Ausstellung der prämierten Wettbewerbsergebnisse
Darüber hinaus ist geplant, die prämierten Wettbewerbsergebnisse in Form von Ausstellungen und eines begleitenden Kataloges zugänglich zu machen. Mit dem Einreichen ihrer Beiträge erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit deren öffentlicher Ausstellung einverstanden, sofern ihr Beitrag von der BGW prämiert wird. Auf die Regelungen in Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen wird verwiesen.
10. Bildrechte
- Mit dem Einreichen ihres Beitrags sichern die Teilnehmenden zu, die eingereichte Fotografie oder die Fotostrecke selbst angefertigt zu haben, und räumen der BGW das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge – sowohl Bilder als auch begleitende Texte – im Falle einer Prämierung in körperlicher Form zu verwerten. Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (§§ 16 bis 18 Urhebergesetz).
- Des Weiteren räumen die prämierten Teilnehmenden der BGW das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge – sowohl Bilder als auch begleitende Texte – in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§§ 19 bis 22 Urhebergesetz).
- Die prämierten Teilnehmenden räumen der BGW das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung an den übermittelten Wettbewerbsbeiträgen – sowohl an Bildern als auch an begleitenden Texten – ein (§ 23 Urhebergesetz), z.B. zum Zweck der Präsentation. Auch entsprechend bearbeitete oder umgestaltete Fassungen, z.B. Ausschnitte der Fotos oder Fotostrecken oder redaktionell überarbeitete Texte, können wie vorstehend in Ziffer 10 Absatz 1 und 2 beschrieben genutzt werden.
- Die Nutzungsrechte nach Maßgabe der vorstehenden Absätze werden der BGW räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt. Im Fall der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Dritten darauf hinzuweisen, dass der Wettbewerbsbeitrag der BGW in seiner Botschaft nicht konterkariert werden darf. Die der BGW vorgelegten Einwilligungen wirken grundsätzlich nicht im Verhältnis mit Dritten.
- Die prämierten Teilnehmenden stimmen zu, dass die BGW berechtigt ist, die vorstehend genannten Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen – sowohl an Bildern als auch an begleitenden Texten – zugunsten Dritter weiter zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder im Sinne einer entgeltlichen Weiterübertragung oder Unterlizenzierung zugunsten Dritter ist nicht vorgesehen. Als „Dritte“ sind in diesem Zusammenhang vor allem Kooperationspartnerinnen und -partner im Rahmen des ausgeschriebenen Wettbewerbs, durch die BGW-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erreichte Medien sowie weitere Partnerinnen und Partner v.a. aus dem Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung zu verstehen.
- Die prämierten Teilnehmenden vereinbaren mit der BGW, dass eine Urheberrechtsbezeichnung in medienspezifischer Form angebracht wird.
- Soweit vertraglich nichts Anderes vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
- Die Teilnehmenden sichern zu, dass die von ihnen eingereichten Bilder frei von Rechten Dritter sind und dass ihrer Nutzung durch die BGW insbesondere keine Rechte abgebildeter Personen am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte sowie Rechte von Betriebs- oder sonstigen Grundstückinhabern entgegenstehen. Sollten Rechte abgebildeter Personen oder von Betriebs- bzw. sonstigen Grundstückinhabern zu berücksichtigen sein, holt der/die Teilnehmende vorab eine gültige und hinsichtlich der vorstehend genannten Nutzungs- und Weitergaberechte der BGW ausreichende Einverständniserklärung der Betroffenen ein. Dazu sind die von der BGW zur Verfügung gestellten Formulare (Einwilligungserklärung abgebildeter Personen, Einwilligungserklärung von Betriebsinhabern oder sonstigen Rechteinhabern) zu nutzen. Dies betrifft alle Personen, die auf dem Foto zu erkennen sind, auch wenn zum Beispiel eine Person bzw. mehrere Personen nur im Hintergrund des Fotos erkennbar ist bzw. sind. Die BGW geht davon aus, dass der oder die Teilnehmende die Leistungen der abgebildeten Personen – ggf. unter der Bedingung einer Prämienerzielung des Wettbewerbsbeitrags – angemessen honoriert. Unmittelbare Honorierungsansprüche der abgebildeten Personen gegenüber der BGW entstehen nicht. Die vorbezeichnete(n) Einverständniserklärung(en) ist/sind den einzureichenden Unterlagen als Scan-Kopie(n) im pdf-Format beizufügen und auf Wunsch der BGW im Original vorzulegen. Bei fehlenden oder unzureichenden Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen bei Teilnahmeschluss ist die weitere Berücksichtigung des Fotos oder der Fotostrecke am Wettbewerb ausgeschlossen, ohne dass es hierzu einer Benachrichtigung der oder des Teilnehmenden bedarf.
- Der bzw. die Teilnehmende sichert des Weiteren zu, dass der Wettbewerbsbeitrag keine Urheber- und Markenrechte verletzt, er bzw. sie die Abbildungen selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber bzw. alleinige Inhaberin der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist. Erkennbare Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels auf dem Wettbewerbsbeitrag sind nicht zulässig und begründen einen Grund der Nichtberücksichtigung bei der BGW-internen Vorauswahl.
- Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmende die BGW auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Nicht prämierte Wettbewerbsbeiträge
Nicht prämierte elektronisch übermittelte Wettbewerbsbeiträge werden im Anschluss an die BGW-interne Vorauswahl direkt, unwiederbringlich und vollständig gelöscht. Somit kommt es nicht zu einer weiteren als zeitlich für die Wettbewerbsteilnahme erforderlichen Übertragung von Nutzungsrechten an den nichtprämierten Wettbewerbsbeiträgen
12. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Liegt ein wichtiger Grund vor, behält sich die BGW vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber der BGW bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.
13. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen
Einzelne Personen bzw. deren Wettbewerbsbeitrag können im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält sich die BGW rechtliche Schritte vor insbesondere, wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche bei der BGW anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber der BGW bei einem Ausschluss.
14. Haftung
Die BGW übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen.
15. Sonstiges
Sollten einzelne Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht.
16. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist Hamburg. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17. Hinweise zum Datenschutz (Art. 13 DSGVO)
Für die Teilnahme am Fotowettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten (siehe unter 5.) über das vorbezeichnete Online-Formular notwendig.
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden zwecks Durchführung des Fotowettbewerbs und der anschließenden Kommunikation und Publikation verarbeitet. Da es sich um eine Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Rechtsgeschäfts handelt, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die mit den Wettbewerbsbeiträgen eingesendeten personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Fotowettbewerbs erforderlich ist.
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden können auch an die vorbezeichneten Mitglieder der Jury (siehe unter 6.) übermittelt werden, sofern dies zur Durchführung des Fotowettbewerbes erforderlich ist. Sollte eine Übermittlung von Daten an weitere Dritte zur Erfüllung des vorbezeichneten Zwecks erforderlich sein, werden die Teilnehmenden über die Übermittlung informiert. Ohne ihre ausdrückliche Einwilligung entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Im Falle einer Prämierung, erklärt sich der Preisträger bzw. die Preisträgerin mit der Veröffentlichung des eigenen Namens und Wohnorts in den von der BGW genutzten Medien sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BGW zum Wettbewerb entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners oder der Gewinnerin auf den Webseiten der BGW und ihren Social-Media-Plattformen mit ein.
Teilnehmende können Ihre Einwilligung jederzeit formlos widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die BGW die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die mit den Wettbewerbsbeiträgen eingesendeten personenbezogenen Daten der abgebildeten Personen werden zur Durchführung des Fotowettbewerbes verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten der abgebildeten Personen erfolgt jedoch nur mit Einwilligung dieser entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die personenbezogenen Daten der abgebildeten Personen werden umgehend gelöscht, sofern keine Einwilligung vorliegt oder diese von der betroffenen Person widerrufen wird.
Die Einwilligung der Teilnehmenden in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit per E-Mail an fotowettbewerb@bgw-online.de widerrufen werden. Bei einem Widerruf ist die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ausgeschlossen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die BGW hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Für einen leider nie ganz auszuschließenden Missbrauchsvorfall übernimmt die BGW keine Haftung.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten (Art. 13 DSGVO) entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf bgw-online.de. Fragen zum Datenschutz beantwortet die Datenschutzbeauftragte der BGW, E-Mail: datenschutz@bgw-online.de.
18. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit ihrer elektronischen Einwilligungserklärung stimmen die Teilnehmenden den hier dargelegten Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Mensch - Arbeit - Zukunft“ zu.