Corona-Regeln für die Präsenz-Veranstaltung Wiesbaden, 23. und 24. September 2022

Für die Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung gelten die hier dargestellten vorläufigen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass es bis zur Veranstaltung noch zu aktuellen Änderungen kommen kann. Mit den Teilnahme-Unterlagen wird Ihnen kurz vor dem Kongress auch ein Link zu den dann gültigen Bestimmungen zugesandt.

Zugang: 3G-Regelung

Geimpft, genesen oder getestet: Die Präsenzveranstaltung wird unter Beachtung der 3G-Regel durchgeführt. Beim Betreten des Veranstaltungshauses wird der 3G-Status durch Selbstauskunft am Empfangscounter überprüft. Dieser befindet sich unmittelbar an den Eingängen Halle Süd A. Bitte achten Sie auf Ihren 3G-Status! Ein Selbsttest ist ausreichend. Die Selbsttestung ist für jeden Veranstaltungstag vor Betreten des Veranstaltungsortes durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort – direkt vor den Eingängen der Halle Süd A – testen zu lassen.

Eine Testung an der Teststation ist zu folgenden Zeiten möglich:

23.09.2021: 8.00–10.00 Uhr

24.09.2021: 7.00–9.00 Uhr

Wir empfehlen, sich unabhängig vom Impf- oder Gesenenstatus zusätzlich zu testen. 
 

Bei Krankheitssymptomen, die auf eine Atemwegsinfektion hindeuten, wie zum Beispiel Husten, Schnupfen oder Fieber, ist von der Teilnahme vor Ort abzusehen. Personen mit einer erhöhten Körpertemperatur von über 38 Grad oder mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet. Bitte sagen Sie in diesem Fall – auch kurzfristig – ab! Gegebenfalls können wir Ihnen alternativ eine Online-Teilnahme anbieten.

Treten bei Ihnen im Laufe der Veranstaltung Corona-typische Symptome wie Atemwegssymptome, Fieber oder plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch an +49 172 4170673.

Mund-Nasen-Schutz

Beim Betreten des CongressCenters und Bewegen in den Räumlichkeiten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske) zu tragen, der am Platz oder bei einem sichergestellten Abstand von 1,5 m abgesetzt werden darf. Sobald der Platz wieder verlassen wird beziehungsweise ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss die Mund-Nasen-Bedeckung wieder aufgesetzt werden. 

Mindestabstand und Hygieneregeln

Wo immer möglich, ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.

Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion und vermeiden Sie Körperkontakt, wie zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmungen.

Eine angesichts der Pandemielage möglicherweise erforderliche Begrenzung der Teilnehmendenzahl oder eine Umstellung auf ein reines Online-Format behalten wir uns vor. Angemeldete Personen werden dann unaufgefordert informiert.