Berufseinsteiger Hinweise für Arbeitgeber volljähriger Neulinge in der Altenpflege
Auch wenn Volljährige Ihren Betrieb in der Altenpflege unterstützen, gibt es viele Regeln zu beachten. Sie können die Beschäftigten gemäß ihres Ausbildungs- und Kenntnisstands ganz normal einsetzen.
Den gesetzlichen Rahmen beim Einsatz volljähriger Einsteigerinnen und Einsteiger lernen Sie im Beitrag über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften kennen.

Altenpflege: Berufseinsteigerin kümmert sich um eine Patientin
Diese Regelwerke sind zu beachten
- Arbeitsschutzgesetz
- Biostoffverordnung
- TRBA 250
- Gefahrstoffverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- DGUV-Vorschrift 1
- DGUV-Regel 100-001
- Infektionsschutzgesetz
Einsteigerinnen und Einsteiger nur gemäß Qualifikation und Fähigkeiten einsetzen
Dort sind keine Beschäftigungseinschränkungen aufgeführt, wenn die Berufseinsteiger im Rahmen ihrer fachlichen Qualifikation sowie ihrer Fähigkeiten eingesetzt werden.
Alle Tätigkeiten, die dem jeweiligen Ausbildungs- und Kenntnisstand entsprechen, sind demnach möglich.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen erforderlich sind oder zumindest angeboten werden müssen, legen Sie für Ihren Betrieb in Ihrer Gefährdungsbeurteilung für die Praktikumstätigkeiten fest.
Ihr Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten Sie zu Umfang und Verpflichtung der individuellen Arbeitsmedizinischen Vorsorge:
- Feuchtarbeit
- Infektionsgefährdung
- Heben und Tragen