Die EU-Chemikalienverordnung REACH

Am 1. Juni 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

REACH hat die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zum Ziel. Es gilt das Prinzip: Wenn die Wirtschaft nicht die notwendigen Daten liefert, kann der Stoff nicht in Verkehr gebracht werden. REACH sieht damit für die Industrie eine größere Verantwortung bei der Handhabung von Risiken und bei der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen vor.

Folgende Seiten geben einem allgemeinen Überblick sowie spezielle Informationen und Hilfen zu REACH mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Neben der sicheren Verwendung sind auch die Stoffsubstitution und die Stoffdatenrecherche Thema zahlreicher Hilfen im IFA-Internetservice:

  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassende Informationen zu REACH und Arbeitsschutz, unter anderem auch einen Selbstcheck für kleine und mittlere Unternehmen unter http://www.dguv.de/ifa/de/fac/reach/index.jsp

Ein allgemeiner Überblick mit detaillierten Erläuterungen der REACH-Elemente, wie das technische Dossier oder der Stoffsicherheitsbericht, runden das Informationspaket inhaltlich ab.